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Keine Deckung in der Wohngebäudeversicherung für Wasseraustritt aus Grundstücksdrainage

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im Außenbereich um ein Gebäude verlegte Drainagerohre, die ausschließlich Niederschlags- und Sickerwasser sammeln und ableiten, dienen nicht der Wasserversorgung.

Aus einer solchen Drainage bestimmungswidrig austretendes Wasser stellt daher keinen Leitungswasserschaden in der Wohngebäudeversicherung dar.


OLG Nürnberg, 03.02.2021 - Az: 8 U 3471/20


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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