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Keine Deckung in der Wohngebäudeversicherung für Wasseraustritt aus Grundstücksdrainage
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im Außenbereich um ein Gebäude verlegte Drainagerohre, die ausschließlich Niederschlags- und Sickerwasser sammeln und ableiten, dienen nicht der Wasserversorgung.
Aus einer solchen Drainage bestimmungswidrig austretendes Wasser stellt daher keinen Leitungswasserschaden in der Wohngebäudeversicherung dar.
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Sehr schnell und hilfreich geantwortet!! Herzlichen Dank und gerne wieder.
Verifizierter Mandant
Sehr gute Beratung danke.
Wirklich Zeit genommen bei der Analyse und nicht nur 2 Sätze was man nicht versteht.
Vielen lieben Dank
Andreas Maier , Bad Säckingen