Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 392.698 Anfragen

Abgrenzung Boardinghouse von Wohnnutzung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Maßgeblich für die Abgrenzung einer Fremdenbeherbergung von der Wohnnutzung ist der vorübergehende Aufenthalt und der Umstand, dass es sich um ein übergangsweises, nicht alltägliches, einem begrenzten Zweck dienendes Unterkommen für Personen handelt, die ihre eigentliche Wohnung an einem anderen Ort haben.

Von einem Boardinghouse und nicht von einer studentischen Wohngemeinschaft ist auszugehen, wenn eine Unterkunft zum vorübergehenden Aufenthalt und keine Wohnung im Sinne einer auf Dauer angelegten Häuslichkeit angeboten wird, weil die Vermietung der Zimmer einzeln an voneinander unabhängige Personen erfolgte, die in keiner auf Dauer angelegten Gemeinschaft leben.


VG München, 12.02.2020 - Az: M 9 K 19.1800

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von WDR „Mittwochs live“

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.698 Beratungsanfragen

Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...

Verifizierter Mandant

Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert

Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg