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Eigenbedarfskündigung, wenn der Mietvertrag die Kündigung erschwert
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Eine mietvertragliche Regelung, nach die Kündigung des Mietverhältnisses nur in besonderen Ausnahmefällen zulässig sein soll, führt dazu, dass auch eine Eigenbedarfskündigung zusätzlichen Anforderungen genügen muss. Das berechtigte Interesse nach § 573 Abs. 2 BGB reicht in diesem Fall nicht aus.
Konkret sah der Mietvertrag vorliegend vor, dass eine Kündigung „nur in besonderen Ausnahmefällen, die eine Beendigung des Mietverhältnisses notwendig machen“ zulässig sein sollte.
Will der Vermieter in diesem Fall eine Eigenbedarfskündigung vornehmen, so muss er darlegen, dass die Kündigung notwendig ist, z.B. weil die wirtschaftlichen Interessen desjenigen, der in die Wohnung einziehen soll, so schlecht sind, dass diesem eine Anmietung von Wohnraum unzumutbar wäre.
LG Berlin, 17.12.2021 - Az: 63 S 133/20
ECLI:DE:LGBE:2021:1217.63S133.20.00
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