Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.053 Anfragen

Anforderung an eine Eigenbedarfskündigung zur Unterbringung einer Pflegekraft

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Will der Vermieter eine Eigenbedarfskündigung damit begründen, dass die Wohnung zur Unterbringung einer Pflegekraft benötigt wird, so ist dies grundsätzlich möglich, ohne dass die Pflegeperson namentlich benannt wird.

Eine solche Eigenbedarfskündigung ist nicht formell unwirksam.

Es genügt, wenn der ernsthafte Wille zur Aufnahme einer Pflegekraft vorliegt und damit zu rechnen ist, dass der Vermieter tatsächlich in naher Zukunft eine Pflegekraft benötigt.

Auch dann, wenn die Wohnung des Vermieters grundsätzlich ausreichend Platz für die Aufnahme einer Pflegekraft bietet, besteht keine Verpflichtung dahingehend, die Pflegekraft in der eigenen Wohnung aufzunehmen.

Im vorliegenden Fall konnte der Vermieter sich mit seiner Eigenbedarfskündigung trotzdem nicht durchsetzen, weil die Kündigung rechtsmissbräuchlich war. Es stand nämlich direkt über der Wohnung des Vermieters eine leer stehende Wohnung zur Verfügung.


AG Stuttgart, 18.09.2020 - Az: 36 C 495/20

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Anwalt - Das Magazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen! Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld
Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.
Verifizierter Mandant