Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 392.708 Anfragen

Anforderung an eine Eigenbedarfskündigung zur Unterbringung einer Pflegekraft

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Will der Vermieter eine Eigenbedarfskündigung damit begründen, dass die Wohnung zur Unterbringung einer Pflegekraft benötigt wird, so ist dies grundsätzlich möglich, ohne dass die Pflegeperson namentlich benannt wird.

Eine solche Eigenbedarfskündigung ist nicht formell unwirksam.

Es genügt, wenn der ernsthafte Wille zur Aufnahme einer Pflegekraft vorliegt und damit zu rechnen ist, dass der Vermieter tatsächlich in naher Zukunft eine Pflegekraft benötigt.

Auch dann, wenn die Wohnung des Vermieters grundsätzlich ausreichend Platz für die Aufnahme einer Pflegekraft bietet, besteht keine Verpflichtung dahingehend, die Pflegekraft in der eigenen Wohnung aufzunehmen.

Im vorliegenden Fall konnte der Vermieter sich mit seiner Eigenbedarfskündigung trotzdem nicht durchsetzen, weil die Kündigung rechtsmissbräuchlich war. Es stand nämlich direkt über der Wohnung des Vermieters eine leer stehende Wohnung zur Verfügung.


AG Stuttgart, 18.09.2020 - Az: 36 C 495/20

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von WDR „Mittwochs live“

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.708 Beratungsanfragen

Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!

Verifizierter Mandant

Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.

Verifizierter Mandant