Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.396 Anfragen

Beschimpfung des Hausverwalters mit „fuck you“: Kündigung?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Hat ein Mieter anlässlich einer Begegnung mit dem Hausverwalter des Vermieters im Treppenhaus „fuck you“ gesagt, so ist eine solche einmalige - jugendsprachlich verbreitete - Unmutsäußerung, zumal in einer als bedrängend empfundenen Situation, nicht ausreicht, um eine Kündigung zu begründen.

Die Worte sind insbesondere im Rahmen einer angespannten Situation während eines Räumungsrechtsstreits nicht derart schwerwiegend und ehrverletzend, dass sie die Unzumutbarkeit der Fortsetzung eines Mietverhältnisses begründen könnten.

Die Äußerung, kann auch kein berechtigtes Interesse des Vermieters an der ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses begründen, da wegen der sozialen Bedeutung der Wohnung für den Mieter als Lebensmittelpunkt ein Interesse von Gewicht erforderlich ist.

Besuche der Freundin des Mieters stellen weder einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache dar, noch bieten diese Anlass zu „Kontrollen“ durch den Hausverwalter. Die Praxis, Besucher des Hauses anzuhalten und zu befragen bzw. gar deren Ausweis zu kopieren wurde vom Gericht mit Nachdruck beanstandet.


AG Berlin-Köpenick, 15.09.2020 - Az: 3 C 201/19

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus FOCUS Magazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

sehr schnelle und präzise Beantwortung meines Anliegens. Immer wieder gerne
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis. Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...
Verifizierter Mandant