Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 388.289 Anfragen

Studenten-WG hat Anspruch auf Mieterwechsel!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen
Ein Vermieter, der einen Mietvertrag (erkennbar) mit einer Studenten-WG abschließt, kann einen späteren Mieterwechsel nur dann ablehnen, wenn ein in der Person des neuen Mieters liegender wichtiger Grund zur Ablehnung vorliegt.

In anderen Fällen besteht seitens der Wohngemeinschaft ein Anspruch darauf, einzelne Mieter auszuwechseln, die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters ist dazu nicht erforderlich.

Kommt es zu einem Verkauf der Wohnung, so muss der neue Vermieter die Kenntnis des alten Vermieters gegen sich gelten lassen.

Ein nach den Umständen erkennbarer Mietvertragsabschluss mit einer Studenten-WG ergibt sich daraus, dass die Mieter sämtlich jung und nicht miteinander verwandt sind, die räumliche Aufteilung der Wohnung für eine Wohngemeinschaft spricht und es in der Vergangenheit bereits zu mehreren Mieterwechseln gekommen ist.


AG Gießen, 23.11.2020 - Az: 47 C 19/20

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Monatsschrift für Deutsches Recht

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.289 Beratungsanfragen

Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...

Verifizierter Mandant

Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...

Simon, Mecklenburg Vorpommern