Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 405.210 Anfragen

Fehlbefüllung der gelben Tonne durch Mieter

Mietrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Der Besitzer einer „gelben Tonne“ ist der Eigentümer des Grundstückes, auf dem der Behälter eingestellt ist und nicht der Systembetreiber oder dessen Beauftragter. Der Mieter ist nicht Mitbesitzer.

Wird die gelbe Tonne wegen einer Fehlbefüllung der Mieter eingezogen, so liegt auch dann eine Besitzstörung vor, wenn dies durch die Nutzungsbedingungen des Systembetreibers gedeckt ist. Der Besitzer kann auf Unterlassung klagen, wenn er durch verbotene Eigenmacht im Besitz gestört wird und weitere Störungen zu besorgen sind.

Ein Schadensersatzanspruch des Besitzers besteht bei Einzug der gelben Tonne jedoch nicht.

Die Fehlbefüllung der Behälter verstößt gegen die „Nutzungsbedingungen“, die der Systembetreiber zur Bedingung für den Anschluss an das System der VerpackV durch Überlassung der Tonnen und für deren weitere Nutzung gemacht hatte.

Auf Seiten des Systembetreibers war ein gewichtiges Interesse gegeben, bereits bei der Besitzübergabe keine generelle Zustimmung zur (dinglichen) Besitzausübung (§ 854 Abs. 1 BGB) zu erteilen, sondern die Zustimmung jeweils von der Einhaltung der „Nutzungsbedingungen“ (Einwurf von Verkaufsverpackungen im Sinne der VerpackV) abhängig zu machen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Dr. Jens-Peter VoßMartin BeckerTheresia Donath

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Zeitung 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

sehr schnelle und präzise Beantwortung meines Anliegens. Immer wieder gerne
Verifizierter Mandant
Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes! Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...
Marc Stimpfl, Boppard