Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.460 Anfragen

Feuchtigkeitsschäden: Anfechtung und Rücktritt vom Eigentumswohnungskauf

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist in einer Wohnung Feuchtigkeit aufgetreten, hat ein Sachverständiger diese auf einen früheren Rohrbruch zurückgeführt und ist sie nach den vom Sachverständigen vorgeschlagenen Maßnahmen auch während der feuchten Jahreszeit abgetrocknet, dann kann ein Arglist des damaligen Eigentümers beim Verkauf der Wohnung im Hinblick auf den Mangel einer unzureichenden Gebäudeabdichtung und dadurch eindringendes Wasser auch dann nicht abgenommen werden, wenn der Sachverständige seinerzeit wegen der Kosten ausdrücklich darauf verzichtet hat, die Gebäudeabdichtung als theoretisch mögliche weitere Ursache der Feuchtigkeit aufwändig zu untersuchen.


LG Flensburg, 23.03.2015 - Az: 4 O 181/14

ECLI:DE:LGFLENS:2015:0323.4O181.14.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus 3Sat

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Antwort war sehr schnell und kompetent.
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant