Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 392.691 Anfragen

Feuchtigkeitsschäden: Anfechtung und Rücktritt vom Eigentumswohnungskauf

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist in einer Wohnung Feuchtigkeit aufgetreten, hat ein Sachverständiger diese auf einen früheren Rohrbruch zurückgeführt und ist sie nach den vom Sachverständigen vorgeschlagenen Maßnahmen auch während der feuchten Jahreszeit abgetrocknet, dann kann ein Arglist des damaligen Eigentümers beim Verkauf der Wohnung im Hinblick auf den Mangel einer unzureichenden Gebäudeabdichtung und dadurch eindringendes Wasser auch dann nicht abgenommen werden, wenn der Sachverständige seinerzeit wegen der Kosten ausdrücklich darauf verzichtet hat, die Gebäudeabdichtung als theoretisch mögliche weitere Ursache der Feuchtigkeit aufwändig zu untersuchen.


LG Flensburg, 23.03.2015 - Az: 4 O 181/14

ECLI:DE:LGFLENS:2015:0323.4O181.14.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Business Vogue

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.691 Beratungsanfragen

Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!

Verifizierter Mandant

Sehr schnelle und kompetente Beratung. Habe wegen einer Geschäftseröffnung ein paar Fragen gehabt und diese wurden zu meiner vollsten Zufriedenheit ...

Andrea Leibfritz , Burladingen