Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.074 Anfragen

Eigentumswohnung: Werkvertragliche Gewährleistungsansprüche bei unwirksamer Abnahmeklausel

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Rügt der Besteller einer Werkleistung einen ihm bekannten Mangel erst nach einem Nutzungszeitraum von 13 Jahren, kommt nach dem Rechtsgedanken der §§ 242, 254 BGB eine Reduzierung des Kostenvorschussanspruchs nach den Grundsätzen des „Abzugs neu für alt“ in Betracht.

Die frühere Erhebung einer Kostenvorschussklage für sich allein reicht nicht für die Annahme eines Abrechnungsverhältnisses aus.

Hat die Verwenderin einer unwirksamen Abnahmeklausel es selbst zu vertreten, dass die Gewährleistungsfrist nicht zu laufen begann, kommt eine Verwirkung jedenfalls mangels eines Umstandsmoments grundsätzlich nicht in Betracht.

So lag der Fall vorliegend: Die Klausel im Formularkaufvertrag, wonach die Abnahme des errichteten Gebäudes durch einen mit dem Bauträger wirtschaftlich oder rechtlich verbundenen Erstverwalter vorgenommen werden kann, ist wegen unangemessener Benachteiligung der Käufer gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam (BGH, 12.9.2013 - Az: VII ZR 308/12). Liegt keine wirksame Abnahme vor, so können Mängelansprüche auch nicht verjähren.


OLG München, 24.04.2018 - Az: 28 U 3042/17 Bau

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus DIE ZEIT

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Schnell, verständlich und unkompliziert. Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.
Burkhardt, Weissach im Tal
Sehr umfassende und erschöpfende Rechtsauskunft erhalten, könnte nicht besser sein.
Thomas Heinrichs, Bräunlingen