Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.014 Anfragen

Verwirkung grundstücksbezogener Nachbarrechte und der Grundstücksverkauf

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Parteien stritten um einen illegal errichteten Sichtschutzzaun.

Der Voreigentümer hatte keine Einwände erhoben, als der Zaun vier Jahre vor dem Verkauf errichtet wurde. Die neue Eigentümerin erfuhr erst 4 Jahre nach dem Kauf, dass der Sichtschutzzaun baurechtswidrig war und verlangte von der Baubehörde ein Einschreiten. Dies wurde jedoch unter Verweis auf die Verwirkung abgelehnt.

Das Gericht bestätigte die Entscheidung.

Die materielle Verwirkung eines subjektiv-öffentlichen Nachbarrechts unterliegt einer grundstücksbezogenen Wertung. Ein Eigentumswechsel ist insofern unerheblich, als der neue Eigentümer in die Rechtsstellung des früheren einrückt.

Der Nachbar konnte mangels Einwände des Vorbesitzers darauf vertrauen, dass sein Einverständnis vorlag. Der spätere Verkauf änderte daran nichts.


OVG Schleswig-Holstein, 25.05.2018 - Az: 1 LA 44/17

ECLI:DE:OVGSH:2018:0525.1LA44.17.00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR2 Mittagsmagazin 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...
Verifizierter Mandant
Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet. Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.
WAIBEL, A., Freiburg