Räumungsanspruch bei Wegfall des Eigennutzungswillens
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Ein Vermieter handelt rechtsmissbräuchlich, wenn er einen Räumungsanspruch aufgrund eines berechtigten Nutzungswunsches weiterverfolgt, wenn dieser Nutzungswunsch noch vor Ablauf der Kündigungsfrist wegfällt.
Vorliegenden Fall hatte der Vermieter eine berechtigte Eigenbedarfskündigung ausgesprochen, erlitt dann aber einen Arbeitsunfall, der dazu führte, dass der Nutzungswunsch - der geplante Umzug - entfiel. Damit war der Kündigungsgrund Eigenbedarf nachträglich - aber noch vor Ablauf der Kündigungsfrist - entfallen.
Die Weiterverfolgung des Anspruchs auf Räumung obwohl der Wunsch, selbst in der Wohnung zu leben, auf absehbare Zeit nicht realisierbar ist, ist rechtsmissbräuchlich.
Voraussetzung einer Eigenbedarfskündigung ist es, dass der Vermieter die Räume „alsbald“ nach dem Ende des Mietverhältnisses selbst nutzen will und kann.
LG Berlin, 29.01.2019 - Az: 67 S 9/18
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus tz.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant
Wir hatten Rechtsanwalt Dr. Voss um anwaltlichen Rat bei einer Vereinbarung, die wir vor vielen Jahren mit einem Nachbarn getroffen hatten, gebeten. ...