Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.587 Anfragen

Abzug vom Vermieter gezahlter haushaltsnaher Dienstleistungen durch den Mieter

Mietrecht Lesezeit: ca. 12 Minuten

Eine als Nachweis haushaltsnaher Dienstleistungen anzuerkennende Jahresabrechnung erfordert, dass die auf den einzelnen Wohnungseigentümer und Mieter entfallenden Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen sowie für Handwerkerleistungen gesondert aufgeführt sind. Der Mindestinhalt einer solchen Jahresabrechnung ergibt sich aus Rn. 26 und 27 des BMF-Schreibens vom 9. November 2016, BStBl. I S. 1213.

Hierzu führte das Gericht aus:

a) Die Kosten für die Treppenhausreinigung können nicht nach § 35a Absatz 2 EStG steuermindernd berücksichtigt werden. Denn nach § 35 Absatz 5 Satz 3 EStG ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Absatz 2 EStG, dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist.

Die Kläger selbst haben kein Unternehmen mit der Treppenhausreinigung beauftragt und haben selbst auch keine Rechnung erhalten, da die Treppenhausreinigung im Auftrage der Hausverwalterin für die WEG erfolgte.

Die Kläger haben auch keine Unterlagen vorgelegt, die von der Finanzverwaltung in Abweichung von § 35a Absatz 5 Satz 3 EStG als Nachweis für das Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen zugelassen sind, wenn die Steuerpflichtigen die Aufwendungen wirtschaftlich getragen haben, die Rechnung jedoch an den Vermieter oder Verwalter erteilt wurde.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Stiftung Warentest 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.260 Bewertungen)

Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler
Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.
Verifizierter Mandant