Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassenJetzt Anfrage stellen Bereits 405.191 Anfragen
Grundstückskaufvertrag: Fehlen einer nach öffentlichen Äußerungen zu erwartenden Eigenschaft
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Annahme eines Sachmangels wegen des Fehlens einer Eigenschaft der Kaufsache, die der Käufer nach § 434 Abs. 1 Sätze 2 und 3 BGB erwarten kann, setzt nicht voraus, dass diese Eigenschaft in dem notariellen Kaufvertrag Erwähnung findet.
Der Verkäufer einer gebrauchten Immobilie haftet aber für einen solchen Sachmangel - anders als für das Fehlen einer nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB vereinbarten Beschaffenheit - in den Grenzen des § 444 BGB regelmäßig nicht, wenn der Kaufvertrag einen allgemeinen Haftungsausschluss enthält (Bestätigung von BGH, 22.04.2016 - Az: V ZR 23/15).
BGH, 09.02.2018 - Az: V ZR 274/16
ECLI:DE:BGH:2018:090218UVZR274.16.0
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus Computerwoche
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Danke für die schnelle und einfach Abwicklung bzw. eine kurze, aber detailierte Bewertung meiner Situations bzgl. der Verlängerung eines ...