Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.923 Anfragen

50% Mietminderung, wenn der Vermieter das Wasser abstellen lässt

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall war die Abstellung der Kaltwasserversorgung in der Mietwohnung auf die Veranlassung des Vermieters hin erfolgt. Damit hat er - unbeschadet der Rechtsfrage, ob er eine solche Weisung überhaupt wirksam erteilen konnte - jedenfalls faktisch unter Einbeziehung des örtlichen Versorgungsträgers einen Mangel an der Mietsache herbeigeführt.

Das Vorhandensein einer intakten Wasserversorgung gehört zweifelsohne zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache (§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB), den der Vermieter hier vorsätzlich beeinträchtigt hat.

Bereits weil die Mieter unmittelbare Vertragspartner des Versorgungsträgers waren, hat dem Vermieter ein „Selbsthilferecht“ zur Beeinträchtigung des Versorgungsverhältnisses nicht zur Seite gestanden.

Da er den mangelhaften Zustand selbst herbeigeführt hat, war eine Mangelanzeige durch die Mieter entbehrlich.

Die Minderung der Gebrauchstauglichkeit für die Zeit der fehlenden Wasserversorgung bewertet die Kammer mit 50%. Ohne fließendes Wasser sind wesentliche Funktionsräume einer Wohnung quasi gar nicht (Badezimmer) oder nur eingeschränkt (Küche) nutzbar, was die Nutzung einer Wohnung im Ganzen mehr als nur unerheblich beeinträchtigt.

In Ansehung des Urteils des Landgerichts Berlin (LG Berlin, 15.10.2010 - Az: 65 S 136/10) bei welchen darüber hinaus noch eine Beeinträchtigung wegen Bauarbeiten vorlag, schätzt die Kammer das Maß der Beeinträchtigung, wie dargelegt, auf 50%, was zu einer entsprechenden Reduzierung des Mietzinses führt.


LG Frankfurt/Oder, 29.11.2018 - Az: 15 S 112/17

ECLI:DE:LGFRANK:2018:1129.15S112.17.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Stiftung Warentest 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Ich hatte nicht damit gerechnet, dass ich für diese Gebühr eine solche qualitativ gute Rechtsberatung erhalten würde, die genau auf meine ...
Verifizierter Mandant
Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant