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Verfassungsbeschwerde gegen die Begrenzung der Kündigungsmöglichkeiten während der COVID-19-Pandemie

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde, die er mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung verbunden hat, gegen die Begrenzung der Kündigungsmöglichkeiten eines Mietverhältnisses durch Vermieter im Rahmen von Neuregelungen, mit denen der Gesetzgeber auf die COVID-19-Pandemie reagiert hat.

Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig.

Sie genügt bereits nicht den Begründungsanforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG. Der Beschwerdeführer hat nicht dargelegt, dass er von den angegriffenen Regelungen aktuell und nicht nur potenziell betroffen und klar abzusehen ist, dass und wie sich Art. 240 § 2 EGBGB im vorliegenden Fall auswirkt. Zudem fehlt die erforderliche argumentative Auseinandersetzung mit der Begründung des Gesetzentwurfs und dem Sinn und Zweck der angegriffenen Regelungen auch im Hinblick auf die Belange der Mieterinnen und Mieter.

Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde erledigt sich auch der Antrag auf Eilrechtsschutz.


BVerfG, 01.04.2020 - Az: 1 BvR 714/20

ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20200401.1bvr071420


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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