Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 395.393 Anfragen

Räumung auch bei Zurücklassen einiger Kartons in der gemeinsamen Büroküche?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das Zurücklassen befüllter Kartons in der Büroküche durch den Mieter von Büroräumen stellt dann keine verspätete Rückgabe der Mietsache dar, wenn Vermieter und Mieter die Räume gemeinsam genutzt haben.

Ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung besteht in diesem Fall seitens des Vermieters nicht.

Das Gericht konnte vorliegend eine unvollständige Erfüllung der Räumungspflicht erkennen, da es sich bei der gemeinschaftlich genutzten Büroküche um einen untergeordneten Bestandteil der Büroräume handelte und das Zurücklassen weder die Nutzbarkeit der Büroräume im Ganzen noch deren Vermietbarkeit mehr als unerheblich beeinträchtigt hatte.


AG Düsseldorf, 10.01.2019 - Az: 47 C 128/17

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Finanztest

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 395.393 Beratungsanfragen

Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...

Verifizierter Mandant

Ich bin ehrlich, eigentlich bin ich recht skeptisch, was Online-Beratungs-Websites betrifft, aber ich habe dringend Rat in einer Angelegenheit ...

Birgül D., Mannheim