Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.951 Anfragen

Beeinträchtigungen durch Hunde, Hähne und Tauben

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Hunde und Hähne sind auf dem Grundstück in einem locker bebauten Siedlungsgebiet am Stadtrand so zu halten, daß von ihrem Gebelle bzw Krähen keine unzumutbaren Beeinträchtigungen der Nachbarn erwachsen.

Die Taubenhaltung auf dem Nachbargrundstück kann nicht untersagt werden, wenn die Grundstücke in einem locker bebauten Siedlungsgebiet am Stadtrand gelegen und daher Verschmutzungen durch wildlebende Vögel ohnehin ausgesetzt sind.


OLG Hamm, 11.04.1988 - Az: 22 U 265/87

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Ratgeber WDR - polis

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Umgehende Bearbeitung nach Zahlung, sogar an einem Samstag! Ausführliche, differenzierte und hilfreiche Analyse der Rechtslage. Da, wo ...
Verifizierter Mandant
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant