Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 403.868 Anfragen

Beeinträchtigungen durch Hunde, Hähne und Tauben

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Hunde und Hähne sind auf dem Grundstück in einem locker bebauten Siedlungsgebiet am Stadtrand so zu halten, daß von ihrem Gebelle bzw Krähen keine unzumutbaren Beeinträchtigungen der Nachbarn erwachsen.

Die Taubenhaltung auf dem Nachbargrundstück kann nicht untersagt werden, wenn die Grundstücke in einem locker bebauten Siedlungsgebiet am Stadtrand gelegen und daher Verschmutzungen durch wildlebende Vögel ohnehin ausgesetzt sind.


OLG Hamm, 11.04.1988 - Az: 22 U 265/87

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Wirtschaftswoche

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.
Verifizierter Mandant
Kompetent, schnell, zuverlässig, Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...
Antje , Karlsruhe