Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.237 Anfragen

Austausch der Schließanlage - wenn zu lange gewartet wird, kann kein Geld verlangt werden!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Vermieter, der zu lange abwartet (vorliegend: gut 16 Monate), ehe er die Schließanlage nach einem Schlüsselverlust austauscht, kann die Kosten nicht vom Mieter ersetzt verlangen, da der Anspruch auf Austausch wegen Sicherheitsbedenken dann nicht mehr besteht. Es ist in einem solchen Fall schlicht nicht glaubwürdig, dass der Austausch aus diesem Grund erfolgte.


AG Waren (Müritz), 12.10.2017 - Az: 16 C 1139/15

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus FOCUS Magazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine professionelle anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant
Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten. Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...
Leipholz , Euskirchen