Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.688 Anfragen

Eigentümer darf Verwalterunterlagen einsehen

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wohnungseigentümer haben grundsätzlich gemäß §§ 675, 666 BGB in Verbindung mit dem Verwaltervertrag einen Anspruch gegen den Verwalter auf Gewährung von Einsicht in sämtliche Verwaltungsunterlagen. Dieses Einsichtsrecht wird lediglich durch das Verbot des Rechtsmissbrauchs und das Schikaneverbot eingeschränkt. Daher kann ein Eigentümer auch wiederholt Einsicht in die Unterlagen nehmen.

Sofern Beschlüsse gefasst werden, ohne einem Eigentümer zuvor Einsicht in die Unterlagen zu gewähren, so widerspricht dies den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung.


LG Frankfurt/Main, 12.01.2017 - Az: 2-13 S 48/16

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus DIE ZEIT

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...
Verifizierter Mandant
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern