Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 397.254 Anfragen

Entsorgung von auf dem Parkplatz des Mietobjekts abgestellten, abgemeldeten Kraftfahrzeugen

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen
Sofern zum Mietvertrag auch ein mit vermieteter Parkplatz gehört, kann der Mieter diesen auch nutzen. Er ist jedoch nicht berechtigt, auf dem Parkplatz längerfristig abgemeldete Fahrzeuge abzustellen. In einem solchen Fall darf der Vermieter einschreiten und solche Fahrzeuge entfernen sowie ggf. zu verschrotten, wenn der Halter nicht zu ermitteln ist. Die entstandenen Kosten kann der Vermieter vom Halter ersetzt verlangen.

Ein mitvermieteter Parkplatz berechtigt lediglich zum zeitweisen parken zugelassener Fahrzeuge. Das längerfristige Abstellen abgemeldeter Fahrzeuge bedarf eine ausdrücklichen Vereinbarung oder Zustimmung des Vermieters.


AG Berlin-Pankow/Weißensee, 12.12.2006 - Az: 8 C 116/06

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.254 Beratungsanfragen

Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.

Verifizierter Mandant

Ich bin ehrlich, eigentlich bin ich recht skeptisch, was Online-Beratungs-Websites betrifft, aber ich habe dringend Rat in einer Angelegenheit ...

Birgül D., Mannheim