Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.618 Anfragen

Einfache Stimmenmehrheit für Verwalterbestellung

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Zur Verwalterbestellung ist stets die einfache Stimmenmehrheit der anwesenden oder vertretenen Eigentümer notwendig. Eine relative Mehrheit bei zeitgleicher Abstimmung über mehrere Bewerber ist nicht ausreichend.

Es hat daher nach dem Ausscheiden eine erneute Abstimmung über die Bestellung des verbleibenden Verwalters stattzufinden.

Soweit die Wohnungseigentümer im Beschlussweg einen abweichenden Abstimmungsmodus dahin festgelegt haben, dass derjenige unter den vier Bewerbern zum Verwalter bestellt ist, der die meisten Stimmen erhält, also bereits die relative Mehrheit genügen würde, fehlt der Versammlung die Beschlusskompetenz.

Ein solcher Beschluss ist wegen Verstoßes gegen § 26 Abs. 1 Satz 1 WEG nichtig.

Zulässig ist hingegen auch für die Verwalterbestellung die Vereinbarung, die Mehrheitsverhältnisse nicht nach dem Kopfprinzip, sondern nach Miteigentumsanteilen zu bestimmen.


BayObLG, 13.03.2003 - Az: 2Z BR 85/02


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus nordbayern.de 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant
Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant