Eine durch Vereinbarung begründete Instandhaltungslast umfasst nicht die Verpflichtung zur erstmaligen Erstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes. Eine in der Teilungserklärung geregelte Übertragung der Kostenlast für Unterhaltung, Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums auf einzelne Instandhaltungskreise umfasst nicht die Verpflichtung, erstmals einen ordnungsgemäßen Zustand herzustellen (hier: Erstellung einer Feuerwehrzufahrt).
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