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Eigentumsentziehung - Ex-Eigentümer muss auch Besitz entzogen werden!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Ersteher einer Eigentumswohnung verletzt die Pflicht nach § 14 Nr. 1 WEG, wenn er die Nutzung durch den früheren Wohnungseigentümer, dem das Wohnungseigentum nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG entzogen worden ist, nicht beendet, sondern ihm den Besitz an dem Sondereigentum weiter überlässt; die anderen Wohnungseigentümer können verlangen, dass er dem früheren Wohnungseigentümer den Besitz entzieht.


BGH, 18.11.2016 - Az: V ZR 221/15

ECLI:DE:BGH:2016:181116UVZR221.15.0

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