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WEG kann keine genehmigten Baumaßnahmen kontrollieren
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Sofern einzelnen Wohnungseigentümern Umbauten in der Teilungserklärung gestattet sind, so ist die WEG nicht dazu berechtigt, die entsprechend genehmigten und von einer Baugenehmigung gedeckten Baumaßnahmen während der Durchführung zu kontrollieren und deren Rechtmäßigkeit zu prüfen. Eine Berechtigung hierzu folgt auch nicht daraus, dass ein Architekt bereits Mängel an den Ausbauten festgestellt hat. Dies begründet allenfalls einen Anspruch auf Beseitigung der Mängel. Ein Anspruch auf Vorlage der Bauunterlagen zwecks Rechtmäßigkeitsüberprüfung der gesamten Baumaßnahmen ergibt sich daraus nicht.
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