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Beschluss nur bei klarem Auftrag!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Instandhaltung mit Formulierungen wie "auf Basis des vorliegenden und noch zu verhandelnden Angebots" sind zu unbestimmt. Entsprechende Beschlüsse sind daher anfechtbar.


AG Hamburg-Blankenese, 27.04.2015 - Az: 539 C 21/14

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