Rechtsfragen klären? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 399.015 Anfragen

Wucher bei Eigentumswohnungskauf

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung kann als wucherähnliches Rechtsgeschäft nach § 138 Abs. 1 BGB unwirksam sein, wenn der Kaufpreis 90% über den Wert des Grundstücks liegt. In diesem Fall liegt ein grobes Missverhältnis zwischen Kaufpreis und Wert vor.
Ein Rechtsgeschäft ist gemäß § 138 Abs. 1 BGB wegen Wuchers sittenwidrig, wenn zwischen Kaufpreis und Wert der Kaufsache ein auffälliges Missverhältnis besteht. Zudem muss ein weiteres Merkmal hinzutreten, welches den Vertrag als sittenwidrig erscheinen lässt. Ein solches kann etwa die verwerfliche Gesinnung des Verkäufers sein. Von einer verwerflichen Gesinnung ist auszugehen, wenn das Missverhältnis zwischen Kaufpreis und Wert besonders grob ist. In einem solchen Fall muss der Käufer die verwerfliche Gesinnung nicht ausdrücklich behaupten. Es genüge vielmehr, dass er sich - wie vorliegend - auf die Sittenwidrigkeit des Kaufvertrags stützt und zugleich ein grobes Missverhältnis behauptet.


BGH, 24.01.2014 - Az: V ZR 249/12

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Bereits 399.015 Beratungsanfragen

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...
Verifizierter Mandant
Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung . Mit herzlichen Grüßen Dirk Beller
Verifizierter Mandant