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Bundesrat fordert härteres Vorgehen gegen Mietwucher

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Bundesrat möchte härter gegen Mietwucher vorgehen. Er beschloss am 29. November 2019 einen Gesetzentwurf, der eine Verdoppelung des derzeit geltenden Bußgeldrahmens vorsieht: auf 100.000 Euro. Das geltende Bußgeld von 50.000 Euro sei angesichts des anhaltend knappen Wohnungsmarktes nicht mehr zeitgemäß, erklärt die Länderkammer.

Nicht mehr erforderlich: das Ausnutzen der Zwangslage

Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen sollen außerdem dafür sorgen, dass Mietwucher leichter anerkannt wird. Danach würde es ausreichen, dass die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um 20 Prozent übersteigt und das Angebot an günstigerem Wohnraum gering ist. Bislang müssen Mieter nachweisen, dass sie sich vergeblich um eine günstigere Wohnung bemüht haben und der Vermieter diese Zwangslage ausgenutzt hat. Dieses Ausnutzen lasse sich in der Praxis kaum nachweisen, weshalb die Vorschrift zum Mietwucher faktisch ins Leere laufe, begründet der Bundesrat seine Initiative.

Über die Bundesregierung in den Bundestag

Der Gesetzentwurf wird nun zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die eine Stellungnahme dazu verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.

Veröffentlicht: 04.12.2019

Quelle: BundesratKOMPAKT

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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R.Münch, Langenfeld