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Farbliche Veränderung der Fassade einer Doppelhaushälfte und parkende Fahrzeuge in der Grundstücksauffahrt

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

§ 15 Abs. 2 WEG gibt den Eigentümern eine Beschlusskompetenz, Teile der gemeinschaftlichen Fläche einzelnen Eigentümer zum ausschließlichen Gebrauch zuzuweisen, ohne dass dadurch gleichsam Sondernutzungsrechte begründet werden.

Fahrzeuge, die auf der gemeinsamen Grundstücksauffahrt außerhalb der markierten Stellplatzfläche abgestellt werden, können im Wege einer Unterlassungsklage gem. §§ 22 WEG, 1004 BGB entfernt werden.

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LG Hamburg, 10.04.2013 - Az: 318 S 81/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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