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Loggia verglast - bauliche Veränderung
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Sofern eine Loggia durch Verglasung zu einem Wintergarten umgebaut wird, handelt es sich um eine bauliche Veränderung, da das Erscheinungsbild der Fassade geändert wird. Es liegt bei einer solchen Maßnahme auch keine Modernisierung im Sinne des Mietrechts vor, sondern eine Umgestaltung.
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Sehr geehrter Herr Voß,
ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden
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Andreas Thiel, Waldbronn
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