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Gewährleistungsausschluss für hellhörige Doppelhaushälfte

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch in dem Fall, dass dem Veräußerer die Hellhörigkeit einer von ihm zu verkaufenden Doppelhaushälfte bekannt ist, ist nicht ausgeschlossen, dass sich auf einen zwischen Veräußerer und Käufer vereinbarten Gewährleistungsausschluss berufen werden kann, wenn die Hellhörigkeit nicht auf einem dem Veräußerer bekannten Baumangel beruht.

Die Offenbarungspflicht des Veräußerers hinsichtlich der ihm bekannten Sachmängel beinhaltet nicht, dass über alle ungünstigen Eigenschaften des Kaufgegenstandes aufzuklären ist, die weder Gegenstand einer Beschaffenheitsvereinbarung sind noch von der üblichen Beschaffenheit abweichen.


KG, 17.07.2008 - Az: 22 U 200/06

ECLI:DE:KG:2008:0717.22U200.06.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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