Ohne vereinbartes Flächenmaß kein Gewährleistungsanspruch wegen zu kleiner Wohnfläche
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im vorliegenden Fall wurde zwischen den Parteien im Kaufvertrag über eine Wohnung vereinbart, dass der Vertragsgegenstand vom Käufer genau besichtigt wurde und der Verkäufer kein bestimmtes Flächenmaß schuldet.