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Ohne vereinbartes Flächenmaß kein Gewährleistungsanspruch wegen zu kleiner Wohnfläche

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall wurde zwischen den Parteien im Kaufvertrag über eine Wohnung vereinbart, dass der Vertragsgegenstand vom Käufer genau besichtigt wurde und der Verkäufer kein bestimmtes Flächenmaß schuldet.

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Antje , Karlsruhe

Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...

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