Im vorliegenden Fall hatte ein Eigentümer, der ein Sondernutzungsrecht am Garten der Wohnanlage hatte, in diesem ca. 16 m vom Haus entfernt ein Gartenhaus errichtet, ohne die Genehmigung der anderen Eigentümer für diese bauliche Veränderung einzuholen. Diese klagten daher auf Abriß.
Urteil freischalten
Anmelden oder Registrieren
Noch kein Premium-Zugang?
7 Tage kostenlos testen
BayObLG - Az: 2 Z 117/99
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


