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Elektrische Rolläden einbauen?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es bedarf nicht der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft, wenn statt manueller elektrische Rolläden eingebaut werden und hiermit keine Veränderung der Außenfassade sowie keine wesentlich lautere Geräuschverursachung einhergeht.


OLG Köln - Az: 16 Wx 115/00

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