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Elektrische Rolläden einbauen?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Es bedarf nicht der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft, wenn statt manueller elektrische Rolläden eingebaut werden und hiermit keine Veränderung der Außenfassade sowie keine wesentlich lautere Geräuschverursachung einhergeht.
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