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Vergabe von Architektenleistungen durch Verwalter
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Verwalter hat keine Vertretungsmacht für die Vergabe von Architektenleistungen zur Sanierung und Modernisierung einer Wohnanlage.
Die Grundsätze zur Geschäftsführung ohne Auftrag kommen nicht zur Anwendung, da hierbei die nach den Vorschriften des WEG geltende Risikoverteilung für das Vertreterhandeln des Verwalters zu Lasten der Wohnungseigentümer unterlaufen würde.
OLG Brandenburg, 16.01.2003 - Az: 8 U 46/02
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Erik, Oranienburg
Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten.
Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...