Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.336 Anfragen

Haftet Eigentümer für herabfallende Dachziegel?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Da bei einem sich vom Dach ablösenden Dachziegel davon auszugehen ist, dass der bauliche Zustand des Gebäudes nicht ordnungsgemäß war, haftet der Eigentümer für hieraus entstandenen Schaden, es sei denn, er kann sich auf höhere Gewalt berufen oder beweisen, dass der bauliche Zustand ordnungsgemäß war.

Hat der Eigentümer des Gebäudes eine zuverlässige Dachdeckerfirma mit der vierteljährlichen Begehung und Überprüfung des Daches beauftragt, so ist der Beweis des ersten Anscheins auf schuldhafte Pflichtverletzung durch den Eigentümer widerlegt, wenn bei der letzten Überprüfung keinerlei Mängel festgestellt wurden.


OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - Az: 22 U 76/02

ECLI:DE:OLGD:2002:1220.22U76.02.00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos
Verifizierter Mandant
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant