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Optische Beeinträchtigung durch Glaserker?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine optische Beeinträchtigung kann auch von einem auf dem Balkon angebrachten Glaserker ausgehen. Dieses müssen die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage nicht widerpruchslos dulden; sie können vielmehr gerichtlich gegen die Errichtung vorgehen.

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