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Beeinträchtigungen durch Feldweg sind von Eigentümer zu dulden
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Grundstückseigentümer kann die Gemeinde nicht für Nachteile haftbar machen, die aus der Nähe zu einem unbefestigten Feldweg entstehen, an welchem dieser sein Haus gebaut hat, da dies in Kenntnis der möglichen Beeinträchtigungen geschah.
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