Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.777 Anfragen
Erheblicher Mangel bei Hausgrundstückskauf
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ist der Verkehrswert eines verkauften Hausgrundstücks infolge von Undichtigkeit zwischen 10 und 15 % gemindert, so stellt dies einen Mangel dar, der auch dann erheblich ist (§ 459 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F.), wenn der Kostenaufwand für die Beseitigung des Mangels deutlich geringer ist.
Eine Offenbarungspflicht des Verkäufers besteht nur hinsichtlich solcher Mängel der Kaufsache nicht, die einer Besichtigung zugänglich und damit ohne weiteres erkennbar sind. Klärt der Verkäufer über nicht erkennbare, ihm aber bekannte Sachmängel nicht auf, haftet er wegen Arglist.
BGH, 12.04.2002 - Az: V ZR 302/00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus nordbayern.de
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert