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Vermieter ist nicht verpflichtet, unberechtigte Abmahnung zurückzunehmen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Mieter haben keinen Anspruch auf Unterlassung oder Rücknahme einer Abmahnung. Dies gilt auch dann, wenn die Abmahnung unberechtigt erfolgt ist.

Ebenso hat der Mieter im Rechtsstreit keinen Anspruch auf Feststellung darüber, dass eine Abmahnung zu Unrecht erfolgt ist.

Der BGH hat sich auch damit auseinandergesetzt, weshalb eine Abweichung im Mietrecht zur arbeitsrechtlichen Praxis gerechtfertigt ist. Die ausgeprägten Fürsorgepflichten des Arbeitgebers und die damit einhergehende persönlichkeitsrechtliche Pflichtenbindung finden sich im Mietrecht nicht in annähernder Weise und gebieten deshalb keine Übertragung der diesbezüglichen arbeitsrechtlichen Rechtsprechung auf das Mietrecht.

Auch wenn die zutreffenden Ausführungen des Bundesgerichtshofs recht kurz sind, ergibt sich kein Anhaltspunkt dafür, dies hier anders zu bewerten.

Die Vertragsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind wesentlich verschieden zu dem Mietverhältnis über Wohnraum. Der Arbeitnehmer schuldet dem Arbeitgeber seine aufgrund seiner Fähigkeiten und Fertigkeiten ermöglichten Arbeitsleistungen, seine vertragliche Schuld hängt deshalb wesentlich von seiner Persönlichkeit und Arbeitskraft ab und deren Bewertung ist deshalb wesentlich für die Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber.

Eine derartige Verknüpfung mit der Persönlichkeit des Mieters, seinen Fähigkeiten und Fertigkeiten, stellt das Mietverhältnis unverkennbar nicht her. Der Mieter schuldet im Wesentlichen die Bezahlung der Miete. Die Zahlungspflicht aus dem Mietvertrag begründet keine Fürsorgepflicht.


LG Berlin, 13.03.2015 - Az: 65 S 396/14

ECLI:DE:LGBE:2015:0313.65S396.14.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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