Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.921 Anfragen

Wenn der Vormieter nicht rechtzeitig auszieht ...

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Sofern der Vormieter nicht rechtzeitig aus der Wohnung auszieht obwohl das Mietverhältnis beendet wurde, so hat der (neue) Mieter keine rechtlichen Möglichkeiten gegen den Vormieter.

Er kann aber vom Mietvertrag zurückzutreten und den Vermieter auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Der Vermieter kann dann seinerseits den Vormieter in Regress nehmen.


AG Frankfurt/Main, 06.11.2009 - Az: 33 C 457/09

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus mdr Jump

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.
Verifizierter Mandant
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern