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Nach Ende des Mietverhältnisses kann Wasser abgeklemmt werden!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der ehemalige Vermieter ist berechtigt, die Wasserversorgung nach Beendigung des Wohnraummietverhältnisses zu unterbrechen. In diesem Fall liegt keine Besitzstörung vor.


AG Berlin-Hohenschönhausen, 10.07.2007 - Az: 9 C 120/07

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Kraus , Suhl