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Nach Ende des Mietverhältnisses kann Wasser abgeklemmt werden!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der ehemalige Vermieter ist berechtigt, die Wasserversorgung nach Beendigung des Wohnraummietverhältnisses zu unterbrechen. In diesem Fall liegt keine Besitzstörung vor.
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Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern
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Kraus , Suhl