Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 402.886 Anfragen

Schlüssel müssen nicht vor Ende des Mietverhältnisses angenommen werden

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, vor Beendigung des Mietverhältnisses die Schlüssel zur Mietwohnung entgegenzunehmen. Daher kann eine Verweigerung der Schlüsselannahme seitens des Vermieters in einem solchen Fall nicht mit der tatsächlichen Wohnungsübergabe gleichgestellt werden.


KG, 06.05.1999 - Az: 8 U 1700/98

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Rheinische Post

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Antwort
Verifizierter Mandant