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Schlüssel müssen nicht vor Ende des Mietverhältnisses angenommen werden

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, vor Beendigung des Mietverhältnisses die Schlüssel zur Mietwohnung entgegenzunehmen. Daher kann eine Verweigerung der Schlüsselannahme seitens des Vermieters in einem solchen Fall nicht mit der tatsächlichen Wohnungsübergabe gleichgestellt werden.


KG, 06.05.1999 - Az: 8 U 1700/98


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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