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Schlüssel müssen nicht vor Ende des Mietverhältnisses angenommen werden

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, vor Beendigung des Mietverhältnisses die Schlüssel zur Mietwohnung entgegenzunehmen. Daher kann eine Verweigerung der Schlüsselannahme seitens des Vermieters in einem solchen Fall nicht mit der tatsächlichen Wohnungsübergabe gleichgestellt werden.


KG, 06.05.1999 - Az: 8 U 1700/98

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