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Wohnraum in allgemeinem Wohngebiet nicht als Ferienwohnung vermieten
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Es ist rechtswidrig, in allgemeinen Wohngebieten Wohnraum als
Ferienwohnung zu vermieten. Im vorliegenden Fall ging es um Wohnraum in Gemeinden an der Ostseeküste. Eine solche Nutzung ist in allgemeinen Wohngebieten weder allgemein noch ausnahmsweise zugelassen.
Unerheblich ist hierbei, ob die Gemeinde bei der Wohngebietsfestzung der Ansicht war, dass die Ferienwohnungsnutzung zulässig sei, ob Kurabgabe von den Eigentümern gezahlt wurde und ob die Gemeinde von Nutzung Kenntnis hatte.
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