Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.333 Anfragen

Kamera-Attrappen am Hauseingang

Mietrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Hat ein Vermieter am Hauseingang Kamera-Attrappen angebracht, so können Wohnungsmieter nicht deren Beseitigung verlangen, da die Attrappen das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mieter nicht verletzen (können).

Es ist somit zulässig, diese Attrappen z.B. als Abschreckung von Vandalismusschäden zu verwenden.

Es besteht auch kein Anspruch des Mieters auf Unterlassung, weil es ggf. zu einem Überwachungsdruck kommt, da der Vermieter die Mieter im vorliegenden Fall darüber informiert hatte, dass lediglich Attrappen zum Einsatz kämen. Eine Überwachung ist in diesem Fall überhaupt nicht zu befürchten.

Ob ein Mieter den Schluss ziehen könnte, dass künftig echte Kameras eingesetzt werden, ist in diesem Zusammenhang unbeachtlich.

Hierzu führte das Gericht aus:


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus radioeins 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Sehr schneller und professioneller Service. Ich bin rundum zufrieden und kann das Unternehmen nur weiterempfehlen.
Ed R, Zürich
Super
Verifizierter Mandant