Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.363 Anfragen

Mieter dürfen Balkon fotografieren!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Fotografieren eines offen einsehbaren Balkons ist weder eine Besitzstörung noch verletzt es die Persönlichkeitsrechte des Besitzers. Somit besteht auch kein Unterlassungsanspruch seitens des betroffenen Mieters.


OLG Celle, 28.09.1979 - Az: 13 U 86/79

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus WDR „Mittwochs live"

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

The service was super promptly done, attentive, supportive, with detailed feedback on how the case was progressing. Overall, I give them 5 stars ...
Andrew Osita Ezuruike, Berlin, Germany
Sehr umfassende und erschöpfende Rechtsauskunft erhalten, könnte nicht besser sein.
Thomas Heinrichs, Bräunlingen