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Rollator neben der Haustür ist zu dulden!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Vermieter ist verpflichtet, das Abstellen des Rollators eines gehbehinderten Mieters im zusammengefalteten Zustand neben der Eingangstür zu dulden, wenn sich hierdurch keine Beeinträchtigungen oder Behinderungen ergeben. Der Vermieter muss dies als Nebenpflicht aus dem Mietvertrag dulden.


AG Recklinghausen, 27.01.2014 - Az: 56 C 98/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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