Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.281 Anfragen

Wenn Dritte die Mietwohnung betreten wollen - vorher Ausweis zeigen?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall versuchte ein Wohnungsmieter dem Vermieter das Leben schwer zu machen.

Der Vermieter wollte die Wohnung verkaufen und vorab renovieren. Da die Wohnung noch vermietet war, verlangte der Mieter, dass Handwerker und Interessenten sowie die Maklerin sich vor dem Betreten der Räume die Schuhe ausziehen und einen Ausweis vorzeigen. Die Mieter notierten sich die Namen der Besucher.

Im Rahmen einer späteren Räumungsklage begehrt der Vermieter die Feststellung, dass das Vorzeigen des Ausweises und das Ausziehen der Schuhe nicht verlangt werden kann.

Die Räumungsklage scheiterte mangels entsprechendem Kündigungsgrund, da die Mieter nicht schuldhaft gehandelt hatten - sie stützten sich nämlich mit ihrem Verhalten auf einen Beschluss des Amtsgerichts München aus dem Jahr 1992, nach dem Mieter das Ausziehen der Schuhe und das Vorzeigen des Ausweises verlangen dürfen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Handelsblatt

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst. Sehr ...
Verifizierter Mandant
Ich bin in allen Bewertungspunkten vollumfänglich zufrieden. Mein Anliegen wurde schnell, umfassend, klar strukturiert bearbeitet und das Ergebnis ...
Verifizierter Mandant