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Wasserschäden wegen schadhaftem Wasserschlauch: haftet der Mieter?

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Kommt es zu einem Wasserschaden, weil der Waschmaschinenanschluss seit langem schadhaft war, so haftet der Mieter für den Schaden.

Sofern ein vom Vermieter beauftragter Klempner den Zustand nicht erkannt hat, muss der Vermieter sich aber ein Mitverschulden anrechnen lassen.

Konkret wurde nach dem Schadensereignis durch einen Sachverständigen ermittelt, dass der Wasserschlauch seit geraumer Zeit extrem porös war und die Mieterin über Nacht nicht zu Hause war, jedoch das Absperrventil nicht betätigt hatte.

Vorliegend war das Gerät seit 1976 im Einsatz und von der Mieterin nie auf Schäden überprüft bzw. war keine Überprüfung in Auftrag gegeben worden.

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LG Hamburg, 13.06.2002 - Az: 333 S 79/01

ECLI:DE:LGHH:2002:0613.333S79.01.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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