Sofern der Stromzähler für eine Mietwohnung sich in einem für den Mieter nicht zugänglichen Raum befindet, hat der Mieter Anspruch auf regelmäßigen Zugang (einmal monatlich). Hierfür darf der Vermieter auch keine Kosten berechnen.
Konkret befand sich der Zähler vorliegend in einem verschlossenen Kellerraum, der Mieter hatte hierzu keinen Schlüssel. Der Vermieter wollte den Zugang nicht gestatten, so dass der Mieter klagte.
Vor Gericht bekam der Mieter Recht, er hat Anspruch auf unentgeltlichen Zugang - einmal monatlich - um den Stromzähler ablesen zu können. Dies ist eine mietvertragliche Nebenpflicht des Vermieters - schließlich nimmt die Bedeutung der Energieeinsparung ständig zu und auch angesichts der angestrebten Verbreitung von intelligenten Zählern muss es dem Mieter ermöglicht werden, sich über seinen Stromverbrauch regelmäßig zu informieren.